Antrag zur BV-Satzung in PDF-Format
Aus dem Antrag:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Greiner,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Stadtrates,
nach Artikel 18 Absatz 1 der Bayerischen Gemeindeordnung hat der erste Bürgermeister mindestens einmal jährlich, auf Verlangen des Gemeinderats auch öfter, eine Bürgerversammlung zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten einzuberufen. In größeren Gemeinden sollen Bürgerversammlungen auf Teile des Gemeindegebiets beschränkt werden.
Die Durchführung der Bürgerversammlungen im Stadtgebiet Neusäß findet in 11⁄2-jährigen Abständen in den Stadtteilen statt, im Bereich von Hammel/Ottmarshausen und Hainhofen/Schlipsheim zusammenge- fasst. Diese Vorgehensweise hat sich in vielen Jahren bewährt und sollte auch beibehalten werden, da die Bürger ihre Anliegen insbesondere in den kleineren Ortteilen vorbringen können.
Bereits zum 2. Mal hat sich jedoch gezeigt, dass Bürgerversammlungen von organisierten Gruppen zweckentfremdet werden, um eine ganz eigene Agenda durchzusetzen. Bei der jüngsten Bürgerver- sammlung in Täfertingen z. B. wurden die Bürgerinnen und Bürger mit einem raumfüllenden und zeitrau- benden Thema konfrontiert, welches bereits einer Beschlusslage unterliegt. Diese mehrheitliche Be- schlusslage des Stadtrates wurde von besagter Gruppierung ignoriert, das Rederecht des Hauptamtslei- ters infrage gestellt und eine Aufhebung des bestehenden Beschlusses in einer „Endlosdiskussion“ unter teilweise falschen und diffusen Argumenten gefordert. Dies auch unter Missachtung des Prinzips, dass eine solche Diskussion üblicherweise im zuständigen Ausschuss unter „Einwendungen der Beteiligten“ beraten, abgewogen und beschlossen wird und somit kein Thema für eine Bürgerversammlung ist.
Besonders beachtlich war, dass die Anliegen der Täfertinger Bürgerinnen und Bürger eindeutig zu kurz kamen, dies brachte viel Unmut bei den Anwesenden hervor. Um diesen Unmut künftig zu vermeiden, ist es in den Augen der CSU-Fraktion wichtig, den Ablauf künftiger Bürgerversammlungen über eine Sat- zung zu regeln und zu strukturieren. Dieses Instrument sollten wir nutzen, um künftig wirklich bürger- freundliche Versammlungen zu bieten, nur so kann verhindert werden, dass diese als öffentlich wirksame Plattform für Diskussionen von Gegnern bereits beschlossener Themen missbraucht werden können.
Deshalb schlagen wir als CSU-Fraktion vor:
• Erstellung und Beschluss einer Satzung über die Abhaltung von Bürgerversamm- lungen bzw. Stadtteilbürgerversammlungen der Stadt Neusäß