Ende Oktober 2025 stellte ein privater Investor im Auftrag eines Grundstückseigentümers einen Antrag zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Gemarkung Schlipsheim.
Eine erste Vorberatung im Planungs- und Umweltausschuss kam zu dem Ergebnis, dass es differenzierterer Informationen zu dem geplanten Projekt bedarf, um es seriös und fundiert diskutieren zu können. Auf Basis der vorliegenden Informationen ist eine Befassung mit diesem Thema nicht möglich. Weitergehende Beratungen in den städtischen Ausschüssen wird es erst geben, wenn zu dem gewünschten Projekt viele ungeklärte Fragen hinreichend beantwortet sind.
Besonders zu hinterfragen wäre sicher die im Raum stehende Größe des Projektes. Dazu bedarf es weiterer gezielter Informationen hinsichtlich der infrage kommenden Flächen bzw. etwaigen Einschränkungen für Landwirtschaft, Landschaftsbild etc.
„Dieser Projektvorschlag kann aus Sicht der Stadt Neusäß nicht als „privilegiertes Vorhaben“ angesehen werden, das genehmigt werden muss.
Vielmehr kann es, wenn es umgesetzt werden soll, nur gemeinsam mit der Stadt realisiert werden“, so Bauamtschef Björn Nübel.
Bürgermeister Richard Greiner sagt dazu: „Eine Nutzung der genannten Grundstücke in Schlipsheim für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage erfordert meines Erachtens zwingend die Änderung des bestehenden Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans. Ich kann nicht erkennen, dass im Stadtrat eine Mehrheit für das Projekt besteht. Es gibt auch keinen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan und es ist auch keiner in Vorbereitung.“

